Fast keine Bundesländer garantieren mittlerweile, mit finanzieller Unterstützung nach Umweltkatastrophen wie Hochwasser oder Starkregen für ihr Haus. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies aus in Bayern: Es werden keine Gelder mehr aus Steuern für Soforthilfen verwendet, wenn die Immobilie gegen solche Umweltkatastrophen versichert gewesen wäre. „Bereits seit zwei Jahren bestehe so ein ähnliches Gesetz…